Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlung nach Antragstellung. Wenn in den vergangenen 2 Jahren bereits eine Psychotherapie stattgefunden hat, muss gesondert geprüft werden, ob die Krankenkasse die Kosten für eine erneute Therapie übernimmt.
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen i.d.R. die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Oft gibt es eine Beschränkung der Sitzungsanzahl pro Jahr. In sehr seltenen Fällen ist Psychotherapie vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Ich empfehle Ihnen, bei Ihrer Krankenkasse anzurufen und sich über Ihren persönlichen Tarif und die genauen Modalitäten einer geplanten ambulanten Psychotherapie, zu informieren. Bitten Sie auch um die Zusendung der Antragsformulare zur Aufnahme einer Psychotherapie. Vereinzelt kann es dazu kommen, dass Zuzahlungen möglich sind.
Die Abrechnung erfolgt über die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Für eine Einzelstunde Psychotherapie werden Ihnen 167,58 € in Rechnung gestellt (setzt sich aus der Psychotherapeutischen Kurzzeitherapie (2xGOÄ/GOP Nr. A812 = 67,03 € x 2 = 134,06 € und GOÄ/GOP Nr. A801 = 33,52 €). Der Steigerungssatz liegt bei 2,3. Gegebenenfalls kann bei der privaten Krankenversicherung ein Antrag auf eine Langzeittherapie gestellt werden. Im Rahmen der Langzeittherapie werde ich für eine 50-minütige Sitzung (GOÄ 870, 3-facher Satz) 131,16€ oder 153,00€ (Faktor 3,5) je nach Schweregrad der Erkrankung und Aufwand der Behandlung berechnet.
Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten, erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hier wird, wie bei der privaten Krankenversicherung und Beihilfe, der oben genannte Stundensatz berechnet.