Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlung nach Antragstellung. Wenn in den vergangenen 2 Jahren bereits eine Psychotherapie stattgefunden hat, muss gesondert geprüft werden, ob die Krankenkasse die Kosten für eine erneute Therapie übernimmt.

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen i.d.R. die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Oft gibt es eine Beschränkung der Sitzungsanzahl pro Jahr. In sehr seltenen Fällen ist Psychotherapie vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Ich empfehle Ihnen, bei Ihrer Krankenkasse anzurufen und sich über Ihren persönlichen Tarif und die genauen Modalitäten einer geplanten ambulanten Psychotherapie, zu informieren. Bitten Sie auch um die Zusendung der Antragsformulare zur Aufnahme einer Psychotherapie. Vereinzelt kann es dazu kommen, dass Zuzahlungen möglich sind.

Die Abrechnung erfolgt über die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Die fünft sog. probatorischen Sitzungen zu Beginn der Behandlung werden mit einem Stundensatz von 100,55€ pro Sitzung  für 50 Minuten (Faktor 2,3) berechnet. Diese Kosten übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Für alle folgenden Stunden wird ein Stundensatz (50 Minuten) von 118,04€  (Faktor 2,7) oder 153,00€ (Faktor 3,5) je nach Schweregrad der Erkrankung und Aufwand der Behandlung berechnet. Für die Differenz, die dadurch möglicherweise für Sie entsteht, müssen Sie ggf. selbst aufkommen.

Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten, erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hier wird, wie bei der privaten Krankenversicherung und Beihilfe, ein Stundensatz (50 Minuten) von 118,04€  (Faktor 2,7) oder 153,00€ (Faktor 3,5) je nach Schweregrad der Erkrankung und Aufwand der Behandlung berechnet.