Ablauf
Dies ist eine eine kassenzugelassene Praxis, in der ich sowohl gesetzlich Versicherte, privat Versicherte und Selbstzahler behandeln kann. Als psychologische Psychotherapeutin kann ich weder Krankschreibungen vornehmen noch Medikamente verordnen. Eine enge Kooperation mit niedergelassenen Hausärzten und Fachärzten (z. B. Mit Psychiatern) ist daher Teil meines Behandlungskonzeptes.
Nach dem wir telefonisch den ersten Kontakt hergestellt haben, vereinbaren wir ein persönliches Erstgespräch (im Rahmen der sog. Sprechstunde). Hier lernen wir uns kennen und Sie können mir Ihre Problematik schildern. Dabei kann ich eine erste diagnostische Einschätzung vornehmen und feststellen, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Zusätzlich werde ich Ihnen einen Fragebogen zu Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer Symptomatik zum Ausfüllen mit nach Hause geben. Für die Aufnahme einer Psychotherapie benötigen Sie keinen Überweisungsschein.
In den darauf folgenden Sitzungen geht es darum, Therapieziele zu definieren, Ideen über die Entstehungsgeschichte Ihrer Probleme zu entwickeln und weitere diagnostische Fragen zu klären. Die wichtigsten Anliegen dieser Stunden besteht darin, herauszufinden ob es „mit uns passt“ und ob ich Ihnen weiterhelfen kann.
Nach etwa vier bis fünf Sitzungen stellen wir bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Psychotherapie für die weitere Behandlung. Sollte nach einer Kurzzeittherapie (ca. 24 Stunden) eine Verlängerung der Therapie notwendig werden, wird bei gesetzlich Versicherten ein Antrag auf Langzeittherapie gestellt und hierfür ein ausführlicher Bericht an einen unabhängigen Gutachter der Krankenkasse verfasst. Bei einem positiven Bescheid seitens des Gutachters stimmt die Krankenkasse in aller Regel der Verlängerung der Psychotherapie zu. Bei privaten Krankenkassen und der Beihilfe kann es sein, dass ein ausführlicher Antrag auf Psychotherapie zu einem früheren Zeitpunkt gestellt werden muss (siehe Kosten).
Die Termine finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Die Inhalte der therapeutischen Gespräche unterliegen ab der ersten Kontaktaufnahme der ärztlichen Schweigepflicht. Ein Therapievertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Häufig ist es sinnvoll, Angehörige oder Freunde zu einzelnen Gesprächen mit einzubeziehen.